Lieber verzichtet das Unternehmen auf den Abschluss eines Geschäfts, als gegen ein Gesetz, eine behördliche Regelung oder einen ethischen Grundsatz zu verstoßen.
gefunden am 02.12.2014 auf heckler-koch.com
Lieber verzichtet das Unternehmen auf den Abschluss eines Geschäfts, als gegen ein Gesetz, eine behördliche Regelung oder einen ethischen Grundsatz zu verstoßen.